AGB's
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Einzelunternehmens Xeno-Design (im folgenden nur noch Xeno-Design genannt)
Stand Mai 2020
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden (AGB-K)
- 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-K) gelten ausschließlich für die Geschäftsbeziehung (= die Anbahnung, das Zustandekommen und die Abwicklung von Verträgen über die Lieferung von beweglichen Sachen („Waren“ oder „Produkte“) von Xeno-Design mit seinen Kunden (= Verbraucher, Unternehmer).
1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.3 Für die Geschäftsbeziehung von Xeno-Design mit Unternehmern gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer (AGB-U) im Abschnitt III.
1.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Xeno-Design gelten ausschließlich, allgemeine Bedingungen des Kunden für seine Geschäftsbeziehungen werden auch bei Kenntnis durch Xeno-Design nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch Xeno-Design ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- 2 Beschaffenheit von Produkten
Als Beschaffenheit der bestellten Waren wird vereinbart: Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind stets zu beachten. Insbesondere hat der Verbraucher seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und bei der Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinen Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Fachgerechter Rat ist vom Kunden einzuholen.
- 3 Angebote, Vertragsabschluss, Widerrufsrecht
3.1 Die Präsentation von stellt kein bindendes Angebot von Xeno-Design dar.
3.2 Die Bestellung eines Produkts stellt ein bindendes Angebot des Kunden nach § 145 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zum Abschluss eines Kaufvertrages (Angebot) dar.
3.3 Xeno-Design kann ein Angebot des Kunden unter Abwesenden (§ 147 Abs. 2 BGB) innerhalb von 5 Werktagen (Fristberechnung ohne Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage; der Tag des Eingangs der Bestellung wird nicht mitgerechnet) nach eigener Wahl durch Annahmeerklärung in Textform (z. B. E-Mail) oder Lieferung der Ware annehmen, sofern nichts anderes vereinbart wird. Mit der Annahme durch Xeno-Design kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und Xeno-Design zustande (Vertragsabschluss).
3.4 Erfolgt kein Vertragsabschluss innerhalb der Annahmefrist (§ 3 Nr. 3.3 Satz 1), erlischt das Angebot des Kunden (§ 3 Nr. 3.2).
3.5 Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen:
- Für Fernabsatzverträge über die Lieferung von Waren steht Kunden, die Verbraucher sind (§ 1 Nr. 1.2 Satz 1), nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Dieses Widerrufsrecht besteht nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
b. Macht ein Verbraucher von dem Widerrufsrecht gem. § 3 Nr. 3.5.a. Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
c. Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen in der folgenden Widerrufsbelehrung wiedergegeben sind:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Tag, an dem die letzte Teilsendung oder das letzte Stück ausgeliefert wurde.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
(Xeno-Design, Sächsische Straße 14 10707 Berlin, Telefon: 0172/2609386, Email: Kontakt@Xeno-Design.de)
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Widerrufsbelehrung Ende
- 4 Verpackung, Versand, Lieferung, Gefahrübergang
4.1 Soweit nichts anderes vereinbart, gehen sämtliche Verpackungs- und Versandkosten für den Transport zum Kunden zu dessen Lasten, die auf der Rechnung gesondert ausgewiesen sind. Dies gilt jedoch nur, wenn sie bei der Bestellung bekannt gegeben werden, bevor der Kunde ein verbindliches Angebot abgibt. Bei telefonischer Bestellung werden sie mündlich genannt bevor der Kunde ein verbindliches Angebot abgibt.
4.2 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Xeno-Design an die vom Kunden angegebene Lieferadresse frei Bordsteinkante.
4.3 Der Lieferzeitraum beträgt zwei Wochen (Lieferfrist) nach fertigstellung des Produktes, soweit nicht eine andere Lieferfrist oder ein anderer Liefertermin vereinbart wurde.
4.4 Die Lieferverpflichtung von Xeno-Design steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung durch die Zulieferer von Xeno-Design; dies gilt jedoch nur für den Fall, dass die Nichtlieferung von Xeno-Design nicht zu vertreten ist.
4.5 Falls Xeno-Design gemäß § 4 Nr. 4.1. oder aus einem sonstigen Grund ohne eigenes Verschulden zur Lieferung eines bestellten Produkts nicht in der Lage ist, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Dauert das Leistungshindernis mehr als einen Monat an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Darüberhinausgehende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt. Die vom Kunden erbrachte Gegenleistung wird Xeno-Design im Falle des Rücktritts unverzüglich zurückerstatten.
4.6 Die Vertragserfüllung in Teillieferungen und Teilleistungen ist in zumutbarem Umfang zulässig. Durch Teillieferungen oder Teilleistungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.
4.7 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
4.8 Versendet Xeno-Design auf Verlangen des Kunden die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort (Versendungskauf ), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nur dann auf den Käufer über, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und Xeno-Design dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat.
- 5 Preise, Zahlung
5.1 In Produktpreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer zurzeit NICHT enthalten da Kleinunternehmer Reglung. Die Produktpreise verstehen sich zuzüglich Versand- und Verpackungskosten.
5.2 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer Vereinbarung in Textform.
5.3 Bei einem Barkauf ist der Kaufpreis sofort bei Erhalt ohne Abzug fällig. In allen anderen Fällen ist der Kaufpreis, sofern in Textform nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch 14 Tage nach Lieferung ohne jeden Abzug vom Kunden zu zahlen.
5.4 Bei Bestellungen von Kunden im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behält Xeno-Design sich vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst Versand- und Verpackungskosten zu liefern. Falls Xeno-Design von dem Vorkasse-Vorbehalt Gebrauch macht, wird Xeno-Design den Kunden unverzüglich unterrichten.
5.5 Für die Wahrung von Zahlungsfristen und -terminen ist der Geldeingang bei uns maßgeblich. Dies gilt auch für die Rechtzeitigkeit der Zahlung für den Fall, dass dem Kunden Skonto gewährt wurde.
5.6 Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Wenn Xeno-Design einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann, dann kann Xeno-Design diesen geltend machen.
- 6 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
6.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche von Xeno-Design nur mit rechtskräftig festgestellten, anerkannten oder unstreitigen Forderungen berechtigt. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche von Xeno-Design ist der Kunde ferner berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht.
6.2 Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.
- 7 Rechte des Kunden bei Mängeln
7.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (Mängel) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Ansprüche auf Schadenersatz gegen Xeno-Design wegen eines Mangels gilt die allgemeine Haftungsbegrenzung von Xeno-Design gemäß § 8.
7.2 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt Xeno-Design, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt.
Hat der Kunde die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist Xeno-Design im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Kunden die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen (Aufwendungsersatz). Die Rechte des Kunden sind ausgeschlossen, wenn er bei Einbau oder Anbringen der mangelhaften Sache den Mangel kennt. Ist dem Kunden ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Kunde Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn Xeno-Design den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
7.3 Liegt tatsächlich kein Mangel vor, kann Xeno-Design vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, es sei denn, die Mangelfreiheit war für den Kunden nicht erkennbar.
- 8 Haftung
Die Haftung von Xeno-Design aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung wird wie folgt begrenzt:
8.1 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Xeno-Design nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet Xeno-Design jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Xeno-Design haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
8.2 Beruht die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Xeno-Design oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Xeno-Design, haftet Xeno-Design.
8.3 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben sowie zum Zeitpunkt der Einbeziehung dieser Bedingungen bereits entstandene Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlung bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
- 9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Xeno-Design behält sich das Eigentum oder das Anwartschaftsrecht am Erwerb der verkauften Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, Xeno-Design einen Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, etwa im Falle einer Pfändung oder Beschädigung sowie der Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
9.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist Xeno-Design berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf Xeno-Design dieses Recht nur geltend machen, wenn Xeno-Design dem Kunden, der Verbraucher ist, zuvor erfolglos eine angemessene Zahlungsfrist gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
- 10 Verjährung
10.1 Für Verbraucher beträgt die allgemeine Verjährungsfrist wegen Mängel und Schadenersatzansprüchen 2 Jahre ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
10.2 Hiervon unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung, insbesondere gem. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 und Abs. 3 BGB, §§ 444, 479 BGB, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schadenersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
- 11 Datenschutz
Personenbezogene Kundendaten (z. B. Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) wird Xeno-Design ausschließlich gemäß den Bestimmungen des anwendbaren gesetzlichen Datenschutzrechts erheben und verwenden.
- 12 Anwendbares Recht, Online-Streitbeilegung Gerichtsstand.
12.1 Für diese AGB und unsere Vertragsbeziehungen mit dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Wenn der Kunde seine Bestellung als Verbraucher abgegeben hat und zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleiben die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
12.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ aufrufen kann.
- Besondere Bestimmungen der AGB-K
- 13 Montageleistungen, Bauverträge
13.1 Beauftragt der Kunde Xeno-Design zusätzlich zur Lieferung einer Ware mit Einbau oder Montage („Montageleistungen“), ist Xeno-Design berechtigt, Drittanbieter oder Subunternehmer einzusetzen.
13.2 Wird die Ware von Xeno-Design, einem Drittanbieter oder dem Subunternehmer eingebaut, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle gut zugänglich und der Einbau ohne Behinderung möglich ist.
13.3 Beim Einbau der Ware durch Xeno-Design, einem Drittanbieter oder einen Subunternehmer hat der Kunde oder eine von ihm mit der Abnahme beauftragte Person das Werk unverzüglich abzunehmen. Findet keine unverzügliche Abnahme statt, so kann Xeno-Design verlangen, dass eine solche in der Regel spätestens binnen 2 Wochen durchgeführt wird. Das gesetzliche Recht des Kunden zur Verweigerung der Abnahme bei Mängeln (§ 7) bleibt unberührt.
13.4 Die Abnahme des Werks kann der Kunde wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigern.
13.5 Vermittelt Xeno-Design dem Kunden lediglich einen Unternehmer für den Einbau der Ware, so trifft Xeno-Design weder die Verpflichtung noch die Gewähr für den ordnungsgemäßen Einbau noch die Haftung für Mängel und Schäden, die bei oder im Zusammenhang mit dem Einbau der Ware entstehen.
13.6 Wenn Xeno-Design nach dem Vertrag mit dem Kunden (I) zur Herstellung, Wiederherstellung oder zum Umbau eines Stückes oder eines Teils davon oder (II) zur Instandhaltung eines Stückes, wenn das Werk für die Konstruktion, den Bestand oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung ist, verpflichtet ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Bauvertrag.
III. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer (AGB-U)
- 14 Allgemeines, Tegernseer Gebräuche, Ergänzung zu § 3 Angebote, Vertragsschluss, Widerrufsrecht
14.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer (AGB-U) gelten nur für Unternehmer im Sinne von § 1 Nr. 1.2 Satz 2. Die AGB-U ergänzen die vorstehenden Regelungen in den Abschnitten I. und II. der AGB-K und gehen diesen vor, wenn und soweit die AGB-U davon abweichende Regelungen enthalten.
14.2 Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung gelten die AGB-K und AGB-U gemäß § 14 Nr. 14.1 auch dann als Bestandteil des Vertrages, wenn Xeno-Design im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat.
14.3 Im Geschäftsverkehr von Xeno-Design mit Unternehmern sind die Tegernseer Gebräuche Vertragsbestandteil für den inländischen Handel mit jeglicher Holzware. Ihr Allgemeiner Teil gilt außerdem im inländischen Handel mit ausländischen Erzeugnissen obiger Art sowie Handelsgeschäfte zwischen Importeur und Xeno-Design als erster aufzunehmender Hand. Sind die Tegernseer Gebräuche Vertragsbestandteil, gelten ihre Bestimmungen ergänzend, soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 14 Nr. 14.2) keine abweichenden Regelungen enthalten.
14.4 Ist der Kunde Unternehmer, kommt ein Vertrag zustande, wenn Xeno-Design das Angebot des Kunden in angemessener Zeit entweder durch eine Annahmeerklärung oder durch die Lieferung der Ware annimmt. (Abweichung von § 3 Nr. 3.3).
14.5 Ist der Kunde Unternehmer, steht ihm ein Widerrufsrecht nicht zu. (Abweichung von § 3 Nr. 3.5)
- 15 Ergänzung zu § 4 Verpackung, Versand, Lieferung, Gefahrübergang
15.1 Ist der Kunde Unternehmer, trägt er die handelsüblichen Kosten für Versand und Verpackung der Ware, wenn nichts anderes vereinbart wurde; § 4 Nr. 4.1 Satz 2 und 3 sind nicht anzuwenden. (Abweichung von § 4 Nr. 4.1)
15.2 Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware am Warenlager von Xeno-Design auf den Kunden über: (I) mit der Übergabe an den Kunden; (II) beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder an die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person (Abweichung von § 4 Nr. 4.8)
- 16 Ergänzung zu § 5 Preise, Zahlung
Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. (Abweichung von § 5 Nr. 5.6)
- 17 Ergänzung zu § 7 Rechte des Kunden bei Mängeln
17.1 Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach Eingang auf eventuelle Mängel zu prüfen und bestehende Mängel in Textform unverzüglich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen. Kommt er einer der vorstehenden Verpflichtungen nicht nach, so verliert er seine sämtlichen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Mangel, es sei denn, dass Xeno-Design den Mangel arglistig verschwiegen hat. (Abweichung von § 7 Nr. 7.1)
17.2 Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt seiner Entstehung und die Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. (Abweichung von § 7 Nr. 7.1)
17.3 Xeno-Design ist aus Verträgen mit Unternehmern im Rahmen der Nacherfüllung ausschließlich zur Ersatzlieferung im Rahmen des Möglichen verpflichtet. Xeno-Design ist insoweit nicht zum Aufwendungsersatz verpflichtet (Abweichung von § 7 Nr. 7.2).
17.4 Ein Rückgriff des Unternehmers gegenüber Xeno-Design wegen Aufwendungen (§ 7 Nr. 7.2), die der Unternehmer im Verhältnis zu seinem Kunden infolge eines von Xeno-Design zu vertretenden Mangels zu tragen hat, wird ausgeschlossen, soweit die Verpflichtung des Unternehmers gegenüber seinem Kunden nicht auf einer zwingenden Haftung des Unternehmers aufgrund der gesetzlichen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf beruht. § 8 bleibt auch dann unberührt, wenn der Rückgriff des Unternehmers gegenüber Xeno-Design nach dem vorstehenden Satz nicht ausgeschlossen ist. (Abweichung von § 7 Nr. 7.1)
17.5 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Gefahrübergang. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch Xeno-Design. Ausgenommen sind ferner die gemäß § 17 Nr. 17.4 nicht ausgeschlossenen Rückgriffsansprüche. (Abweichung von § 7 Nr. 7.1)
- 18 Ergänzung zu § 9 Eigentumsvorbehalt
18.1 Bei einem Vertrag mit einem Unternehmer behält sich Xeno-Design das Eigentum oder das Anwartschaftsrecht auf Erwerb des Eigentums an der verkauften Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Nr. 18.2 bis 18.7 vor (Abweichung von § 9):
18.2 Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt Xeno-Design bereits mit Abschluss des Vertrages mit Xeno-Design (Erstvertrag) alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an Xeno-Design ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. Xeno-Design nimmt die Abtretung mit Abschluss des Erstvertrages an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Xeno-Design behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, wird hiervon jedoch keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
18.3 Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Befriedigung aller gesicherten Forderungen von Xeno-Design gegen den Kunden geht das Eigentum automatisch auf ihn über. Ferner fallen die abgetretenen Forderungen und Rechte auf ihn zurück.
18.4 Xeno-Design verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Forderungen und Rechte in dem Umfang – nach Wahl von Xeno-Design – freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu besichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Mit Ausnahme der Lieferungen im echten Kontokorrentverhältnis gilt dies jedoch nur für solche Lieferungen oder deren Surrogate, die voll bezahlt sind.
18.5 Wird der Erlös aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung/Umbildung von einem Dritten an den Kunden gezahlt, ist Xeno-Design das Geld unverzüglich ohne Rücksicht auf eine etwaige abweichende Fälligkeit zu überweisen.
18.6 Die Ermächtigung des Kunden zur Verfügung über die Vorbehaltsware sowie zur Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung, Vermengung, ferner zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verfügungen, bei Wechsel- und Scheckprotesten, des Weiteren auch dann, wenn gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder anhängig ist oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren betrieben wird. In diesen Fällen ist Xeno-Design berechtigt, die Vorbehaltsware ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung in Besitz zu nehmen, zu diesem Zweck den Betrieb des Kunden zu betreten, zweckdienliche Auskünfte zu verlangen sowie Einsicht in seine Bücher zur Sicherung der Rechte von Xeno-Design zu nehmen. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt in der Rücknahme der Vorbehaltsware nur dann vor, wenn Xeno-Design dies ausdrücklich erklärt.
- 19 Ergänzung zu § 12 Anwendbares Recht, Online-Streitbeilegung, Gerichtsstand
19.1 Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten aus dem Vertrag mit dem Unternehmer ist Berlin.
19.2 Der Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmer ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Berlin, wenn der Unternehmer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Xeno-Design ist berechtigt, Klage auch wahlweise am allgemeinen Gerichtsstand des Unternehmers zu erheben. (Abweichung von § 12 Nr. 12.3)
- 20 Ergänzung zu § 13 Montageleistungen, Bauverträge
Xeno-Design ist berechtigt, gegenüber dem Kunden, der Unternehmer ist, in Textform die Fertigstellung der Leistung anzuzeigen. In dem Fall gilt die Abnahme durch den Unternehmer nach Ablauf von 2 Wochen nach Ingebrauchnahme als erfolgt. Xeno-Design ist verpflichtet, den Unternehmer bei Beginn der Frist hierauf besonders hinzuweisen. (Abweichung von § 13 Nr. 13.3).